2. Unabhängigkeit von Energiepreisen: Mit einer PV-Anlage machen Sie sich unabhängiger von steigenden Strompreisen. Dies kann langfristig zu stabilen Kosten führen und schützt Sie vor Preiserhöhungen.
3. Wertsteigerung der Immobilie: Eine PV–Anlage kann den Wert Ihrer Immobilie erhöhen. Viele Käufer sind bereit, mehr für ein Haus zu zahlen, das über eine nachhaltige Energiequelle verfügt.
4. Umweltfreundlichkeit: Die Nutzung von Solarenergie reduziert Ihren CO2–Fußabdruck und trägt zur Bekämpfung des Klimawandels bei. Dies ist nicht nur gut für die Umwelt, sondern kann auch Ihr persönliches Umweltbewusstsein stärken.
5. Langfristige Investition: Auch ohne Förderung kann eine PV–Anlage eine rentable Investition sein. Die Lebensdauer der Module beträgt oft 25 Jahre oder mehr, und die Einsparungen bei den Stromkosten summieren sich über die Jahre, was zu einer positiven Rendite führt.
Deutschlands Engagement zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen und beim Kampf gegen den Klimawandel treibt das Wachstum der Elektromobilität seit geraumer Zeit substantiell an. Sie ist schon heute ein Treiber für Innovation und Investitionen, so waren im vergangenen August z. B. 20 % aller neu angemeldeten Kraftfahrzeuge E-Autos. Ein guter Wert, der jedoch künftig noch deutlich höher ausfallen soll und muss. Die neue Zuschussförderung „Solarstrom für Elektroautos 442“, die am 26. September anläuft, setzt genau hier an.
Wahr ist nämlich auch: Die Deutschen haben nach wie vor eine Vorliebe für konventionelle Kraftstoffahrzeuge. Diese anhaltende Präferenz hat nun zur Entwicklung neuer Förderprogramme für Elektrofahrzeuge geführt, die darauf abzielen, die Akzeptanz in der Bevölkerung auszubauen und noch mehr Bürgern den Umstieg auf umweltfreundliche E-Autos schmackhaft zu machen.
Ab dem 26. September dieses Jahres können Bürger Anträge auf eine neue Förderung „Solarstrom für Elektroautos 442“ stellen. Zuschüsse von bis zu 10.200 € sind für die Antragsteller dann drin. Diese Initiative zielt darauf ab, die beiden Schlüsseltechnologien der Zukunft, Solarenergie und Elektromobilität, miteinander zu verknüpfen und so einen entscheidenden Schritt in Richtung sauberer und effizienter Fortbewegung zu ermöglichen. Man sieht: Auch hier werden die Sektoren immer konsequenter gekoppelt. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) möchte für die neue Förderung ein Volumen von bis zu 500 Millionen € ausgeben.
Gefördert werden Privatpersonen, die ein Wohngebäude besitzen, darin auch wohnen und zum Zeitpunkt der Antragstellung ein rein batteriebetriebenes Elektroauto besitzen oder ein solches zumindest verbindlich bestellt haben. Dabei ist es egal, ob es sich um Eigentum oder Leasing handelt. Aber Achtung: Ein Nachweis zur Bestellung des E-Autos muss spätestens bei der Auszahlung der Förderung vorgelegt werden.
Kauf und Einrichtung eines fabrikneuen Gesamtsystems zur Eigenstromerzeugung und -nutzung für Elektroautos im nicht-öffentlichen Bereich von Wohngebäuden, bestehend aus:
Ladestation (darf nicht öffentlich zugänglich sein), PV-Anlage und PV-Stromspeicher sollen zusammen & fabrikneu bestellt werden. Hierbei gilt es zu beachten: Eine Förderung ist auch möglich, wenn die Gesamtsysteme gemietet oder in Raten gekauft wurden, vorausgesetzt, die antragstellende Person besitzt die Anlage nach Ablauf der Vertragslaufzeit. Auch der Besitz bzw. die verbindliche Bestellung (Eigentum oder Leasing mit mindestens 12 Monaten Laufzeit) eines eigenen, rein batteriebetriebenen E-Autos sind Voraussetzung für die Förderung. Gleiches gilt für den Besitz eines selbst genutzten Wohngebäudes. Darüber hinaus soll der erzeugte PV-Strom vorrangig zum Laden des Fahrzeugs verwendet werden. Zu guter Letzt: Die Voraussetzungen besagen, dass ein Fachunternehmen die Einbaumaßnahmen ausführen muss.
Unbedingt beachtet werden sollte auch:
Die maximale Förderhöhe liegt bei 10.200 €. Diese Summe setzt sich aus den folgenden Beträgen zusammen.
Förderfähige Komponenten | Anforderungen | Förderhöhe | Anmerkungen |
Ladestation | mind. 11 kW | 600 € (pauschal) | bei bidirektionalem Laden: 1.200 € pauschal |
PV-Anlage | mind. 5 kWp | 600 € pro kWp | max. 6.000 € |
PV-Speicher | mind. 5 kWh | 250 € pro kWh | max. 3.000 € |
Eine Liste der förderfähigen Ladestationen wird demnächst auf der Webseite der KfW veröffentlicht.
Ein neuer Besitzer eines Elektroautos möchte sich zu Hause eine Ladestation installieren lassen. Zusätzlich plant er die Anschaffung einer PV-Anlage und eines PV-Speichers. Insgesamt kommen Kosten in Höhe von 32.000 € auf ihn zu.
Förderfähige Komponenten | Kosten | Finanzierung | Betrag |
Ladestation mit 11 kW | 2.000 € | Zuschuss Ladestation (pauschal) | 600 € |
PV-Anlage mit 9 kWp | 20.000 € | Zuschuss Photovoltaikanlage (9 x 600 €) | 5.400 € |
PV-Speicher mit 8 kWh | 10.000 € | Zuschuss Solarstromspeicher (8 x 250 €) | 2.000 € |
Kostensumme | 32.000 € | Fördersumme | 8.000 € |
Ab dem 26.09.2023 können Bürger die neue Förderung „Solarstrom für Elektroautos 442“ beantragen. Das Förderprogramm läuft bis zum 30. Juni 2024. Es gibt dann bis zu 9.600 € Zuschuss auf die folgende Kombination: Ladestation (mind. 11 kW), PV-Anlage (mind. 5 kWp) und Batteriespeicher (mind. 5 kWh). Obendrein gibt es einen Innovationsbonus für bidirektionales Laden in Höhe von 600 €, wodurch sich der maximale Zuschuss für ein bidirektionales Gesamtsystem auf 10.200 € beläuft. Die Förderung gilt für Eigentümerinnen und Eigentümer selbst genutzter Wohnhäuser, die bereits ein Elektrofahrzeug besitzen oder zum Zeitpunkt der Förderung ein solches bestellt haben (Eigentum oder Leasing). Der erzeugte eigene PV-Strom muss dabei in erster Linie für das Laden des E-Autos genutzt werden.